Jugend forscht | Rheinland-Pfalz


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Mitmachen - Info | Film | Anmeldung | Teilnahme | Fachgebiete | Tierschutz | Rechtliches

 

Info

An dieser Stelle sollen wenige grundsätzliche Informationen die Teilnahme am Wettbewerb Jugend forscht erleichtern und erste Fragen klären helfen. Es handelt sich dabei um Auszüge einer sehr genauen und auch zu befolgenden Dokumentation, die alle Interessenten unter www.jugend-forscht.de finden können. Natürlich stehen die Wettbewerbsleiter/innen für weitere Details jederzeit zur Verfügung.

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Film

Der Bildungsserver Rheinland-Pfalz bietet unter https://lw-jugend-forscht.bildung-rp.de/film.html auch einen Film an, um Eindrücke rund um Jugend forscht zu gewinnen.

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Anmeldung

Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt online. Anmeldeschluss ist in jedem Jahr der 30. November. Im Januar ist eine schriftliche Fassung der Arbeit einzureichen, die höchstens 15 Seiten umfassen darf. Alle verwendeten Quellen sowie alle unterstützenden Institutionen und Personen sind zu nennen.

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Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind junge Menschen, die am 31. Dezember des Anmeldejahres nicht älter als 21 Jahre sind. Jugendliche, die am Stichtag nicht älter als 14 Jahre sind, nehmen in der Juniorensparte „Schüler experimentieren“ teil – alle 15- bis 21-Jährigen in der Sparte „Jugend forscht“. Studenten dürfen sich nur während ihres ersten Studienjahrs anmelden. Bei Gruppen ist das Alter des ältesten Teilnehmers für die Eingruppierung in die jeweilige Wettbewerbssparte ausschlaggebend.

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Fachgebiete

Jedes Projekt muss einem Fachgebiet zugeordnet werden: Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Mathematik/Informatik, Physik und Technik stehen zur Auswahl. Die Zuordnung zu einem Fachgebiet kann von Juroren und Wettbewerbsleitern während des Wettbewerbs in Absprache mit den Teilnehmern verändert werden. Die Themenwahl innerhalb der sieben Fachgebiete ist frei. Entscheidend ist, dass mit naturwissenschaftlichen, mathematischen und/oder technischen Methoden gearbeitet wird und die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

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Tierschutz

Bei Forschungsarbeiten mit Tieren und Pflanzen müssen die in Deutschland geltenden Tier-, Natur- und Artenschutzgesetze streng eingehalten werden. Für jeden Tierversuch muss – in der Regel vor Beginn der Arbeit – eine schriftliche Genehmigung eines Tierschutzbeauftragten oder eines Forschungsinstituts, an dem das Projekt durchgeführt wird, vorliegen. Diese Genehmigung ist dem zuständigen Wettbewerbsleiter zusammen mit der Langfassung der Arbeit zu übermitteln. Ohne die Genehmigung sind mit Wirbeltieren nur rein beobachtende Arbeiten in der natürlichen Umwelt der Tiere erlaubt.

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Rechtliches

Im Ausnahmefall kann die Wettbewerbsleitung auf der ersten Wettbewerbsebene nach Rücksprache mit dem/den Teilnehmer/n eine eingereichte Arbeit im Vorfeld der Wettbewerbsausstellung zurückweisen, sofern diese keinen erkennbaren Eigenanteil enthält und/oder deren schriftliche Ausarbeitung nicht den Anforderungen von Jugend forscht entspricht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb. Die Entscheidung der Jury ist nicht revidierbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Patentrechtliche Fragen spielen immer wieder eine wichtige Rolle. Die Anmeldung eines Patents sollte deshalb immer vor der Präsentation der Arbeiten auf dem Wettbewerb erfolgen.

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Jugend forscht | Rheinland-Pfalz | Landeswettbewerbsleitung | aktualisiert 21. August 2023